Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.12.2019 wird zurückwiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 4), 6) und 7), die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge endgültig auf 60.000,00 € festgesetzt.
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