Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 20. März 2012
Die Einkommensteuer wird unter Abänderung des Einkommensteuerbescheids des Beklagten vom 23. August 2007 auf 177 € festgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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