Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg wird in den Nummern I und II abgeändert.
II.Der Beigeladenen wird aufgegeben, innerhalb eines Monats ab der Zustellung dieses Beschlusses an ihre Bevollmächtigten die gasförmigen Emissionen des Blockheizkraftwerks, dessen zusätzliche Aufstellung und Inbetriebnahme Gegenstand des Bescheids des Landratsamts Dillingen a. d. Donau vom 29. November 2013 war, durch eine nach §
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
IV. V.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|