Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 60.000 Euro festgesetzt.
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