Die Sprungrevision des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. Mai 2016 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin beansprucht die Anerkennung eines schädigenden Ereignisses als Dienstunfall.
Die Klägerin steht als Stadtamtfrau im Dienst des Beklagten. Anfang August 2013 suchte sie während ihrer Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette auf. Dabei stieß sie mit dem Kopf gegen einen Flügel eines weit geöffneten Fensters im Toilettenraum. Sie erlitt eine blutende Platzwunde sowie eine Prellung am Schädeldach. Eine Woche nach dem Unfall zeigte sie dieses Ereignis als Dienstunfall bei ihrer Dienststelle an.
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