Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 15.10.2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt eine höhere Rente von der Beklagten ohne Anrechnung einer Verletztenrente der Berufsgenossenschaft.
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