Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe
BSG, Urteil vom 14.02.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 92/87
DRsp Nr. 1999/6821
Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe
1. Dem Arbeitsamt wird durch § 136 Abs. 2 S. 2 AFG i.d.F. des AFGÄndG 7 weiterhin die Befugnis eingeräumt, bei der erstmaligen Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe von einem niedrigeren Arbeitsentgelt auszugehen als von dem, nach welchem zuletzt das Arbeitslosengeld bemessen worden war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]