BSG - Urteil vom 14.02.1989
7 RAr 92/87
Normen:
AFG § 136 Abs. 2 S. 2, § 112 Abs. 7, § 242f Abs. 9 ;

Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe

BSG, Urteil vom 14.02.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 92/87

DRsp Nr. 1999/6821

Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe

1. Dem Arbeitsamt wird durch § 136 Abs. 2 S. 2 AFG i.d.F. des AFGÄndG 7 weiterhin die Befugnis eingeräumt, bei der erstmaligen Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe von einem niedrigeren Arbeitsentgelt auszugehen als von dem, nach welchem zuletzt das Arbeitslosengeld bemessen worden war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 136 Abs. 2 S. 2, § 112 Abs. 7, § 242f Abs. 9 ;