LSG Bayern - Beschluss vom 19.02.2020
L 5 KR 36/20 B ER
Normen:
PrüfvV § 8;
Vorinstanzen:
SG München, vom 16.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 59 KR 3754/19

Erstellung von Gutachten über KrankenhausabrechnungenFür erledigt erklärter PrüfauftragErledigung im Rechtssinn

LSG Bayern, Beschluss vom 19.02.2020 - Aktenzeichen L 5 KR 36/20 B ER

DRsp Nr. 2020/3495

Erstellung von Gutachten über Krankenhausabrechnungen Für erledigt erklärter Prüfauftrag Erledigung im Rechtssinn

Ob bei einem für erledigt erklärten Prüfauftrag eine Erledigung im Rechtssinn eingetreten ist oder ob die einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz zu Grunde liegende Rechtsauffassung des Sozialgerichts zutreffend ist, ist im Beschwerdeverfahren nicht festzustellen.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16.01.2020 wird zurückgewiesen.

II.

Die Feststellungsanträge der Antragstellerin hinsichtlich der Erledigung eines Prüfauftrags (Fallnummer 18952066) und der Unwirksamkeit des Beschlusses des Sozialgerichts München vom 16.01.2020 werden abgelehnt.

III.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

PrüfvV § 8;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt im Eilrechtsschutz die gerichtliche Anordnung der Verpflichtung des Antragsgegners zur rechtzeitigen Erstellung von Gutachten über Krankenhausabrechnungen.

1. 2. 3.