Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16.01.2020 wird zurückgewiesen.
II.Die Feststellungsanträge der Antragstellerin hinsichtlich der Erledigung eines Prüfauftrags (Fallnummer 18952066) und der Unwirksamkeit des Beschlusses des Sozialgerichts München vom 16.01.2020 werden abgelehnt.
III.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Eilrechtsschutz die gerichtliche Anordnung der Verpflichtung des Antragsgegners zur rechtzeitigen Erstellung von Gutachten über Krankenhausabrechnungen.
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