BAG - Urteil vom 30.03.2000
6 AZR 630/98
Normen:
TVM (vom 23. September 1977) § 2 Abs. 7, 2;
Fundstellen:
AP Nr. 55 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag
BB 2000, 1580
NJW 2001, 632
NZA 2000, 1242
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 7040/97
II. Landesarbeitsgericht Köln - Urteil vom 5. Juni 1998 - 12 (13) Sa 1852/97 ,

Erste Spielzeit nach Intendantenwechsel - Abfindung

BAG, Urteil vom 30.03.2000 - Aktenzeichen 6 AZR 630/98

DRsp Nr. 2000/8470

Erste Spielzeit nach Intendantenwechsel - Abfindung

»Der Anspruch auf Abfindung nach § 2 Abs. 7 TVM setzt voraus, daß das Bühnenmitglied infolge einer aus Anlaß des Intendantenwechsels ausgesprochenen Nichtverlängerungsmitteilung in der ersten Spielzeit nach dem Intendantenwechsel nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht. Erfolgt der Intendantenwechsel zu Beginn einer neuen Spielzeit, ist diese Spielzeit die "erste Spielzeit nach dem Intendantenwechsel" im Sinne der tariflichen Regelung. Endet das Arbeitsverhältnis infolge der Nichtverlängerungsmitteilung erst mit Ablauf dieser Spielzeit, besteht kein Anspruch auf Abfindung.«

Normenkette:

TVM (vom 23. September 1977) § 2 Abs. 7, 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Abfindung.

Die Klägerin war seit dem 1. August 1983 als Solotänzerin am Volkstheater R. beschäftigt. Im Dienstvertrag vom 1. November 1993 haben die Parteien vereinbart, daß sich das Dienstverhältnis nach dem Normalvertrag-Solo in der jeweils geltenden Fassung und den ihn ändernden und ergänzenden oder an seine Stelle tretenden Tarifverträgen sowie nach den sonstigen Tarifverträgen bestimmt, die zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger für die auf Normalvertrag-Solo Beschäftigten vereinbart sind.