AFG § 105c, § 128 Abs. 1 S. 1, § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 ; GG ; SGB X § 20, § 42 S. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 1999, 330
Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFGv Verfassungsmäßigkeit, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Verwaltungsverfahren
BSG, Urteil vom 03.12.1998 - Aktenzeichen B 7 AL 110/97 R
DRsp Nr. 1999/6604
Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFGv Verfassungsmäßigkeit, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Verwaltungsverfahren
1. § 128AFG ist verfassungsgemäß, wobei dies insbesondere auch dann gilt, soweit die Erstattungspflicht des Arbeitgebers dann besteht, wenn der Arbeitslose von der Möglichkeit Gebrauch macht, Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen des § 105cAFG in Anspruch zu nehmen (vgl. ua BSG vom 19.3.1998 - B 7 AL 20/97 R, vom 17.12.1997 - 11 RAr 61/97 = BSGE 81, 259 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5 und vom 7.5.1998 - B 11 AL 81/97 R).2. Über seinen Wortlaut hinaus kann § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 4AFG nicht auf Fälle einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder ähnliches erstreckt werden (vgl. ua BSG vom 25.6.1998 - B 7 AL 80/97 R und B 7 AL 82/97 R).3. Nur wenn in der Sache eine andere Entscheidung hätte getroffen werden können ist eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Verwaltungsverfahren erheblich (vgl. BSG vom 19.3.1998 - B 7 AL 20/97 R). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 105c, § 128 Abs. 1 S. 1, § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 ; GG ; SGB X § 20, § 42 S. 1;
Gründe:
I
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