Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.02.1997 - Aktenzeichen L 5 Ar 3597/96
DRsp Nr. 2006/23969
Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld
1. Die Maßstäbe für eine Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 128cAFG sind an den Maßstäbe für Entscheidungen nach §§ 97SGG und 80VwGO auszurichten.2. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Sicherstellung und Eintreibung der von der Bundesanstalt für Arbeit beanspruchbaren Einnahmen. Im Regelfall ist eine Bankbürgschaft nicht ausreichend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]