LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 24.02.1997
L 5 Ar 3597/96
Normen:
AFG § 128c Abs. 1 § 128c Abs. 2 S. 4 § 128c Abs. 2 S. 5 ; SGG § 97 ; VwGO § 80 Abs. 5 ;

Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.02.1997 - Aktenzeichen L 5 Ar 3597/96

DRsp Nr. 2006/23969

Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld

1. Die Maßstäbe für eine Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 128c AFG sind an den Maßstäbe für Entscheidungen nach §§ 97 SGG und 80 VwGO auszurichten. 2. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Sicherstellung und Eintreibung der von der Bundesanstalt für Arbeit beanspruchbaren Einnahmen. Im Regelfall ist eine Bankbürgschaft nicht ausreichend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 128c Abs. 1 § 128c Abs. 2 S. 4 § 128c Abs. 2 S. 5 ; SGG § 97 ; VwGO § 80 Abs. 5 ;