LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.12.1999 L 3 AL 4073/97
Normen:
AFG § 128 Abs. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 25.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 1231/94
Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.1999 - Aktenzeichen L 3 AL 4073/97
DRsp Nr. 2006/23668
Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Zwar ist maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der unzumutbaren Belastung iS § 128 Abs 2 Nr 2 jeweils laufend der Zeitpunkt der Fälligkeit der Erstattungsforderung. Da der Arbeitgeber aber die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Erstattungspflicht darlegen und nachweisen muß, kann die Bundesanstalt für Arbeit den Befreiungstatbestand erst im Zeitpunkt der Geltendmachung des Befreiungstatbestandes unter Vorlage der vom Gesetz geforderten Stellungnahme der fachkundigen Stelle beurteilen. Die Entscheidung nach § Abs Nr ist keine Prognoseentscheidung, wenn zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Befreiungstatbestandes der gesamte Erstattungszeitraum bereits abgelaufen ist und der Erstattungsanspruch für den gesamten Zeitraum bereits geltend gemacht wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
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