Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. August 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20 350,71 Euro festgesetzt.
I
Im Streit steht eine Erstattungsforderung des beklagten Rentenversicherungsträgers wegen einer ab Rentenbeginn überzahlten Altersrente in Höhe von schlussendlich 20 350,71 Euro.
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