LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.04.2015
L 25 AS 1219/14
Normen:
SGB II (a.F.) § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 28.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 23 AS 1936/10

Erstattungsfähigkeit von Kosten für eine Kursfahrt; Skifahrt; schulrechtliche Bestimmungen; Schulrecht Brandenburg; Veranstaltung von 2 Schulen; regionale Üblichkeit; Schulfahrten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.04.2015 - Aktenzeichen L 25 AS 1219/14

DRsp Nr. 2015/14494

Erstattungsfähigkeit von Kosten für eine Kursfahrt; Skifahrt; schulrechtliche Bestimmungen; Schulrecht Brandenburg; Veranstaltung von 2 Schulen; regionale Üblichkeit; Schulfahrten

Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 28. August 2013 und der Bescheid des Beklagten vom 16. September 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. September 2010 aufgehoben.

Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten für die Teilnahme an der Kursfahrt "..." vom 15. bis 21. Januar 2011 in Höhe von 340,50 Euro zu erstatten.

Der Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten für den gesamten Rechtsstreit einschließlich der Kosten für das Beschwerdeverfahren L 25 AS 3038/13 NZB zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II (a.F.) § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand:

Streitig sind die Kosten für eine Skifahrt.