Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Vollstreckungsandrohung im Rahmen der gerichtlichen Kostenfestsetzung
SG Marburg, Beschluss vom 15.07.2008 - Aktenzeichen S 6 KR 246/04
DRsp Nr. 2008/20684
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Vollstreckungsandrohung im Rahmen der gerichtlichen Kostenfestsetzung
1. Zu den besonderen, eigenständige Gebührenansprüche auslösenden, anwaltlichen Tätigkeiten zählt auch eine anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung zugunsten einer Privatperson gegenüber einem Sozialleistungsträger.2. Im Rahmen der gerichtlichen Kostenfestsetzung gemäß §§ 193, 197SGG nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens kann kein Vergütungsanspruch für eine anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]