I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.12.2007 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 21.088,18 EUR festgesetzt.
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