SG Stuttgart, vom 28.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 Kr 2602/95
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1997 - Aktenzeichen L 4 Kr 3198/96
DRsp Nr. 2006/23947
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse
Wenn der Versicherte vor Beschaffung der Leistung selbst keinen Leistungsantrag gestellt hat und der Sozialhilfeträger den Versicherten nicht darauf aufmerksam gemacht hat, so hat der Sozialhilfeträger keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Hilfsmittel gegenüber der Krankenkasse. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]