Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012 und der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2012 geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10 070,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
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Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs.
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