SG Stuttgart, vom 29.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 Kr 1670/95
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei vom Versicherten selbst beschafften Leistungen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.1996 - Aktenzeichen L 4 Kr 1976/96
DRsp Nr. 2006/24021
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei vom Versicherten selbst beschafften Leistungen
Der Sozialhilfeträger hat keinen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse wegen Kostenübernahme des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges, wenn diese Leistung von dem Versicherten, ohne vorherige Beantragung, selbst beschafft wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]