I. Die klagende Krankenkasse, bei der die Beigeladene versichert ist, hat Behandlungskosten aus Anlaß einer Gewalttat getragen. Sie begehrt deren Erstattung aufgrund von §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|