Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 12 838,53 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Aufwendungen für Sozialleistungen.
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