Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juni 2014 und des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 21. Mai 2012 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 5925,72 Euro zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
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Zwischen den Beteiligten ist die Höhe einer Erstattungsforderung streitig.
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