LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.01.2014
L 3 U 3510/13
Normen:
SGB X § 107 Abs. 1; SGB X § 111 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 17.07.2013

Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Unfallversicherungsträger; Beginn der Ausschlussfrist des § 111 S. 2 SGB X auch bei Leistungsbewilligung ohne Verwaltungsakt per Auszahlungsanordnung; Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2014 - Aktenzeichen L 3 U 3510/13

DRsp Nr. 2014/14985

Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Unfallversicherungsträger; Beginn der Ausschlussfrist des § 111 S. 2 SGB X auch bei Leistungsbewilligung ohne Verwaltungsakt per Auszahlungsanordnung; Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2013 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 33.420,08 EUR zu bezahlen.

Die Beteiligten tragen die Kosten des Klageverfahrens je zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 34.142,48 EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 107 Abs. 1; SGB X § 111 S. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von Krankengeld.