Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2013 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 33.420,08 EUR zu bezahlen.
Die Beteiligten tragen die Kosten des Klageverfahrens je zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 34.142,48 EUR festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von Krankengeld.
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