Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 03.05.2018 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.190, 21 EUR festgesetzt.
Die Klägerin berühmt sich eines Erstattungsanspruchs in Höhe des Betrages einer von ihr beglichenen Rechnung für eine stationäre Krankenhausbehandlung.
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