Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 21. Juli 2015 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen für das Vorverfahren.
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