Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 15. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt vom Beklagten Erstattung weiterer Aufwendungen mehrerer erfolgreicher Widerspruchsverfahren in Höhe von noch 761,60 Euro.
ergerichtlichen Kosten der drei Widerspruchsverfahren auf jeweils 380,80 Euro festzusetzen. Er bezifferte die Aufwendungen wie folgt:
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