SG Köln, vom 12.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 31 R 122/13
Erstattung von RentenbeiträgenSozialrechtlicher HerstellungsanspruchBerufsfreiheitVerfassungsmäßigkeit der Beitragserstattungsregelung
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2016 - Aktenzeichen L 21 R 5/14
DRsp Nr. 2016/17093
Erstattung von RentenbeiträgenSozialrechtlicher HerstellungsanspruchBerufsfreiheitVerfassungsmäßigkeit der Beitragserstattungsregelung
1. Die Erstattung rechtmäßig gezahlter Beiträge kann nicht außerhalb des § 210SGB VI im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs begehrt werden, weil dieser allein auf den Ausgleich durch eine gesetzlich zulässige Amtshandlung gerichtet ist.2. In das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1GG wird durch die gesetzlichen Regelungen in den §§ 7 Abs. 1, 210SGB VI nicht eingegriffen.3. Die Regelungen über die freiwillige Versicherung in § 7SGB VI sowie die Beitragserstattung in § 210SGB VI sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht darauf ausgelegt, die Berufsfreiheit zu verkürzen, sondern den bisherigen Ausschluss von der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für versicherungsfreie und von der Versicherungspflicht befreite Personen wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, so dass unmittelbarer Gegenstand dieser Regelungen ersichtlich nicht die berufliche Tätigkeit ist.4. Die Beitragserstattungsregelung des § 210SGB VI verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1GG.
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