Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreichem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB 10
SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 03.08.2007 - Aktenzeichen S 8 AL 16/06
DRsp Nr. 2008/9283
Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreichem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB 10
Eine Erstattung von Kosten durch den Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, ist bei einem erfolgreichen Überprüfungsverfahren nach § 44SGB X ausgeschlossen. Eine entsprechende Anwendung des § 63 Abs. 1SGB X ist nicht möglich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]