Auf die Beschwerde des Klägers sowie des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 24. Oktober 2022 aufgehoben. Das Verfahren ist weiterhin beim Sozialgericht Halle anhängig.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
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