Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 21. März 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten Krankengeld in Höhe von 594,64 Euro zu erstatten, das er zeitgleich mit Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten hat.
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