Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens aus beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung wegen von der Klägerin aufgewandter Kosten für eine stationäre Leistung zur Kinderrehabilitation in Höhe von 12.056,40 €.
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