Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2022 (
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger von der Beklagten die Erstattung von Kosten für eine FFP2-Maske und Em-eukal Bonbons. Das
Der Kläger hat für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen LSG vom 27.1.2022 mit Schreiben vom 27.1.2022 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt.
Der PKH-Antrag des Klägers ist abzulehnen.
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