Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.02.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Erstattung von Kosten für das Widerspruchsverfahren.
Der Kläger ist Mitglied des Sozialverbandes VdK Nordrhein-Westfalen e.V. (im Folgenden: VdK NRW).
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