Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 16.05.2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 04.03.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.08.2011 aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Ausbildung zum Arbeitserzieher Kosten in Höhe von 6.540,00 € zu erstatten und ihm ergänzende Leistungen in gesetzlicher Höhe für die Zeit vom 01.09.2011 bis 31.08.2013 zu gewähren.
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