1. Die Berufung wird zurückgewiesen
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung der der Klägerin durch die Heilbehandlung des Beigeladenen aus Anlass des Unfalls vom 13. September 2009 in der Zeit ab 7. Dezember 2009 entstandenen Kosten in Höhe von 19.006,78 Euro streitig.
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