Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 41.543,62 Euro festgesetzt.
Die klagende Bundesrepublik verlangt die Erstattung von Bundesmitteln i.H.v. 41.543,62 Euro, die der beklagte Landkreis im Haushaltsjahr 2018 beim Bund im Rahmen der Teilnahme am automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) für Personalkosten abgerufen hat.
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