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Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger der Beklagten einen Betrag von 650 DM zu erstatten hat, der ihm nach dem Tode der Rentnerin E. R. (im Folgenden: E. R.) in Ausführung eines noch von dieser erteilten Dauerauftrages als Miete von deren Konto bei der Sparkasse M. zugeflossen ist.
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