SG Kassel - Urteil vom 26.09.2007
S 7 AL 223/06
Normen:
BGB § 213 § 242 ; SGB IV § 26 Abs. 2 § 27 ;

Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bei irrtümlicher Annahme von Versicherungspflicht, Hemmung des Erstattungsanspruchs bei einem Leistungsantrag

SG Kassel, Urteil vom 26.09.2007 - Aktenzeichen S 7 AL 223/06

DRsp Nr. 2008/9267

Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bei irrtümlicher Annahme von Versicherungspflicht, Hemmung des Erstattungsanspruchs bei einem Leistungsantrag

Ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen steht in selektiver Konkurrenz zu dem Anspruch auf eine beantragte Sozialleistung. Daher ist der Erstattungsanspruch eines selbständig tätigen Unternehmers, für den in der irrtümlichen Annahme seiner Versicherungspflicht Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden, von dem Antrag auf Gewährung der Sozialleistung bis zu der rechtskräftigen Entscheidung über ihre Ablehnung gehemmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 213 § 242 ; SGB IV § 26 Abs. 2 § 27 ;