Das angegriffene Urteil wird geändert.
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Bescheids vom 18. Mai 2015 und des Widerspruchsbescheids vom 30. Juli 2015 verpflichtet, der Klägerin weitere 3.606,37 € Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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