Die mit Schreiben vom 15.02.2018 erhobene Beschwerde wird verworfen.
II.Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.02.2018 wird verworfen.
III.Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
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