Erstattung der Vergütungen für unwirtschaftliche Leistungen eines Vertragszahnarztes
BSG, Urteil vom 10.05.1995 - Aktenzeichen 6 RKa 18/94
DRsp Nr. 1996/20468
Erstattung der Vergütungen für unwirtschaftliche Leistungen eines Vertragszahnarztes
Vergütungen, die eine Krankenkasse für unwirtschaftliche Leistungen eines Vertragszahnarztes gezahlt hat, sind durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung auch dann zu erstatten, wenn ihr selbst ein Rückgriff gegen den Vertragszahnarzt nicht mehr möglich ist (insoweit Aufgabe von BSG vom 21.11.1986 - 6 RKa 5/86 = BSGE 61, 19 = SozR 2200 § 368f Nr. 11 und BSG vom 1.8.1991 - 6 RKa 9/89 = BSGE 69, 158 = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BMV-Z § 24 ; SGB V § 75 Abs. 1 § 82 Abs. 1 ;
Gründe:
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