Erstattung der Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der Anhörung im Verwaltungsverfahren
BSG, Urteil vom 12.12.1990 - Aktenzeichen 9a/9 RVs 13/89
DRsp Nr. 1998/7886
Erstattung der Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der Anhörung im Verwaltungsverfahren
1. Bei der Anhörung im Verwaltungsverfahren sind die Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht zu erstatten (Ergänzung BSG vom 20.4.1983 - 5a RKn 1/82 zu BSGE 55, 92 = SozR 1300 § 63 Nr. 1). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]