Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 18.05.2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung des Arbeitnehmers A in die Entgeltgruppen des Entgeltrahmenabkommens für die Hessische Metall- und Elektroindustrie (
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