A.
I.
1. Das Amtsgericht Bremen erließ gegen den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung im Straßenverkehr eine Strafverfügung über 60 DM Geldstrafe, ersatzweise zwei Tage Haft. Zuvor war der Beschwerdeführer von der Polizei als Beschuldigter vernommen worden. Die Strafverfügung wurde dem Beschwerdeführer am 28. Juni 1967 gemäß §
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