ArbG Kassel, vom 01.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 130/09
Ersatz des Vollstreckungsschadens; Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin bei Zahlungen zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Urteil zu Annahmeverzugslohn; unbegründeter Einwand des tariflichen Verfalls bei rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs nach Rechtskraft des der vorläufigen Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden Titels
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.01.2011 - Aktenzeichen 3 Sa 960/10
DRsp Nr. 2011/16098
Ersatz des Vollstreckungsschadens; Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin bei Zahlungen zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Urteil zu Annahmeverzugslohn; unbegründeter Einwand des tariflichen Verfalls bei rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs nach Rechtskraft des der vorläufigen Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden Titels
1. § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO sieht als Rechtsfolge den Ersatz des durch die unrechtmäßige Zwangsvollstreckung entstandenen Schadens vor; es gelten die §§ 249 ff. BGB. 2. § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO gewährt einen materiellrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz, nicht auf Herausgabe der Bereicherung; der Anspruch setzt daher nicht voraus, dass die Gläubigerin durch die Vollstreckung etwas erlangt hat. 3. Der Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO geht auf Ersatz des vollen Vollstreckungsschadens, wobei lediglich inadäquate Geschehensabläufe und außerhalb des Schutzzwecks der Norm liegende Schadensereignisse auszuscheiden sind.4. Bei Lohnzahlungen kann die Arbeitgeberin im Rahmen des § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch die zu Gunsten der Arbeitnehmerin abgeführten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung direkt von der Arbeitnehmerin zurück verlangen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.