ArbG Bonn, vom 17.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 9/97
LAG Köln, vom 09.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 13 TaBV 97/97
Errichtung eines Gesamtbetriebsrats bei einer politischen Partei
BAG, Beschluss vom 09.08.2000 - Aktenzeichen 7 ABR 56/98
DRsp Nr. 2001/232
Errichtung eines Gesamtbetriebsrats bei einer politischen Partei
»Die Bezirke und die Landesverbände/Landesorganisationen der SPD sind rechtlich selbständige nicht eingetragene Zweigvereine innerhalb der SPD und damit ihrerseits Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. 1BetrVG. Die für sie gebildeten Betriebsräte können bei dem Bundesvorstand der SPD keinen Gesamtbetriebsrat nach den Vorschriften des BetrVG errichten.«