Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 24. Februar 2011 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und auch die zweite Hälfte der erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens.
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