Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin die Regelleistung für eine alleinstehende Person zusteht sowie über die Gewährung eines befristeten Zuschlags nach § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2005.
Die Klägerin und Herr D. (im Folgenden: D.) leben seit August 2003 gemeinsam in einer Wohnung in K ... Die Klägerin bezog bis 24. Juni 2004 Arbeitslosengeld (Alg) in Höhe von 194,95 EUR wöchentlich, D. bezog bis 15. Februar 2004 Alg in Höhe von 149,66 EUR wöchentlich.
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