OLG Düsseldorf - Urteil vom 04.03.2004
I-2 U 123/97
Normen:
ArbEG § 9;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 28.08.1997

Ermittlung des Wertes einer Arbeitnehmererfindung; Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2004 - Aktenzeichen I-2 U 123/97

DRsp Nr. 2010/14570

Ermittlung des Wertes einer Arbeitnehmererfindung; Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs

1. Bei der Ermittlung des Erfindungswertes nach der Methode der Lizenzanalogie kommt es darauf an, welsche Lizenzvereinbarung (insb. welchen Lizenzsatz) vernünftige Vertragsparteien für die Einräumung eines ausschließlichen Benutzungsrechts vereinbart hätten, wenn es sich bei der Diensterfindung um eine freie Erfindung handeln würde. 2. Insoweit gelten dieselben Grundsätze, wie sie von der Rechtsprechung für die Bemessung einer Schadenersatz- oder Bereicherungslizenz nach erfolgter Schutzrechtsbenutzung entwickelt worden sind. Zu fragen ist deshalb, welcher Lizenzsatz verabredet worden wäre, wenn die Vertragsparteien die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Benutzungshandlungen vorausgesehen hätten.