LSG Hessen - Urteil vom 21.06.2016
L 3 U 122/12
Normen:
SGB IV § 14 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 15 Abs. 1; SGB VII § 82 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 83; SGB VII § 87 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 93;
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 27.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 241/09

Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei gleichzeitiger Erzielung von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit

LSG Hessen, Urteil vom 21.06.2016 - Aktenzeichen L 3 U 122/12

DRsp Nr. 2016/13073

Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei gleichzeitiger Erzielung von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit

1. Die Sonderregelung des § 83 SGB VII kommt bei gleichzeitiger Erzielung von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit nur zur Anwendung, wenn der Versicherungsfall aufgrund einer Tätigkeit eingetreten ist, für die Versicherungsschutz in Bezug auf die selbstständige Tätigkeit bestand.2. Ein nach der Regelberechnung bestimmter Jahresarbeitsverdienst kann im Falle einkommensmindernder Investitionen nur dann gemäß § 87 SGB VII als in erheblichem Maße unbillig angesehen werden, wenn diese Einkommensrückgänge innerhalb einer Jahresfrist vor dem Monat des Versicherungsfalles eingetreten sind.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 27. April 2012 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 14 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 15 Abs. 1; SGB VII § 82 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 83; SGB VII § 87 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 93;

Tatbestand